
"Doch es gab schon immer ein Schlupfloch: In nicht näher definierten "Notfällen", genauer "Fällen, in denen die unmittelbare Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung einer Person besteht", räumt sich Ring das Recht ein, die Aufnahmen auch bei fehlender richterlicher Anordnung oder Erlaubnis der Nutzer mit der Polizei zu teilen."
https://www.stern.de/digital/technik/am ... 41182.html